Garantie – gültig ab dem 01.01.2014

Gesetzlich ist der Verbraucher berechtigt, die Rechte aus einem Fehler, der bei Konsumgütern auftritt, in einer Zeit von vierundzwanzig Monaten ab der Übernahme geltend zu machen.

Wenn sich der Fehler im Verlauf von sechs Monaten ab der Übernahme äußert, wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei der Übernahme fehlerhaft war.

Die Garantiezeit beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Kunden zu laufen.

 

 

Günstig zu wissen

In die Garantiezeit wird die Zeit ab der Reklamation der Ware bis zu der Zeit, in welcher der Käufer verpflichtet ist, die Ware nach Abschluss der Garantiereparatur zu übernehmen, nicht eingerechnet.

 

Die Garantie bezieht sich nicht auf die übliche Abnutzung der Ware.

 

Das oben Aufgeführte kann nicht auf Geschenke zur Ware angewandt werden.